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Krankenhauszukunftsgesetz: Bundesrat gibt grünes Licht

Am vergangenen Freitag (09.10.2020) hat der Bundesrat das Milliarden-Paket zur Klinikfinanzierung durchgewunken. Bereits Mitte September hatte der Bundestag das Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet.


Digitalisierung Krankenhaus: Ärztin mit persönlicher Schutzausrüstung schaut auf transparentes Smartphone mit Medizindaten

Am vergangenen Freitag (09.10.2020) hat der Bundesrat das Milliarden-Paket zur Klinikfinanzierung durchgewunken. Bereits Mitte September hatte der Bundestag das Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet. Als Teil des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ soll das Gesetz die digitale Infrastruktur, die IT-Sicherheit sowie die Notfallkapazitäten deutscher Kliniken auf „Vordermann“ bringen. Dafür hält der Bund 3 Milliarden Euro im eigens eingerichteten Krankenhauszukunftsfonds vor. Weitere 1,3 Milliarden Euro sollen die Länder beisteuern. Bis Ende nächsten Jahres können Kliniken die 70-prozentige Förderung ihrer Vorhaben beantragen.

Förderung: Digitalisierung von Krankenhäusern

Spätestens die Corona-Pandemie hat klar gemacht: Hinsichtlich der digitalen Infrastruktur haben deutsche Kliniken einen erheblichen Nachholbedarf. Das gibt auch der Bundesgesundheitsminister freimütig zu. Man wolle in die digitale Zukunft der Krankenhäuser investieren, denn gerade in der Pandemie habe das Land erfahren, „[…] wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind“. Mit dem Zukunftsprogramm Krankenhäuser schlägt der Gesetzgeber nun einen Weg ein, den die Industrie im Bereich der digitalen Gesundheitsvorsorge schon seit Jahren geht.

 

Seiner Zeit voraus: Das BEWATEC Patientenportal

Analoge Prozesse ohne Fachkompetenz zu digitalisieren ist nahezu unmöglich. BEWATEC verfügt über 25 Jahre Markterfahrung und begleitet Kliniken seit der Unternehmensgründung auf dem Weg zum Krankenhaus 2.0. Produkte und Maßnahmen, die der Bund jetzt fördert, produziert das Unternehmen schon seit mehreren Jahren. Speziell BEWATEC.ConnectedCare erfüllt die im Gesetz formulierten Anforderungen in besonderem Maße. Die patientenzentrierte und systemunabhängige Plattform bietet neben vielen anderen Anwendungen das gesetzlich geforderte, digitale Aufnahme- und Entlassmanagement.

 

Weniger über Digitalisierung reden – einfach machen!

Das neue Gesetz ermöglicht Klinken nun eine ganze Bandbreite an Maßnahmen zur Digitalisierung von Klinikprozessen. Förderungsfähige Vorhaben sind unter anderem digitale Patientenportale, Systeme zur elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie ein digitales Medikationsmanagement. Was nach viel Technik klingt, zielt jedoch darauf ab, den Menschen wieder in den Mittelpunkt des Handelns zu stellen. Prozesse in Krankenhäusern sollen mit digitalen Tools effizienter gestaltet werden. So haben Ärzte und Pflegeteams wieder mehr Zeit für ihre Hauptaufgabe: die Genesung ihrer Patientinnen und Patienten.