KHZG-Förderung nutzen
Krankenhaus digitalisieren mit BEWATEC.ConnectedCare
Mit BEWATEC nutzen Kliniken das Krankenhauszukunftsgesetz und gehen sogar darüber hinaus. Durch integrierte Partnerlösungen erfüllt die BEWATEC.ConnectedCare Plattform alle Muss-Kriterien von Fördertatbestand 2 (Patientenportale). Die BEWATEC Tablets visualisieren die KHZG-Lösungen aller Anbieter direkt am Patientenbett.

Die KHZG-Hardware
Die BEWATEC Tablets sind das Ein- und Ausgabemedium für die KHZG-Lösungen verschiedenster Anbieter.

Prädikat „Förderfähig“
Mit Recare, samedi und Thieme Compliance erfüllt die Plattform die Muss-Kriterien des FTB 2.

Mehr als ein Portal
Die BEWATEC.ConnectedCare Plattform bietet mehr Module und Services als Patientenportale.

Voll zukunftsfähig
BEWATEC.ConnectedCare ist interoperabel. So bleiben Kliniken flexibel in der Wahl ihrer Lösungen.
„Wir sind sehr zufrieden, dass wir gemeinsam mit BEWATEC einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung unserer Patientenbeziehungen gemacht haben.“
Timo Baumann
Leiter Zentrale IT, RKH Kliniken
„Mit BEWATEC.ConnectedCare wollen wir eine digitale Brücke zu unseren Patienten bauen.“
Prof. Dr. Jörg Martin
Geschäftsführer, RKH Kliniken
„Seitdem wir BEWATEC.ConnectedCare haben, hat sich die Zufriedenheit der Patienten noch mal verstärkt.“
Martin Balmer
Applikationsmanager, Schweizer Paraplegiker Stiftung Nottwil
Gemeinsam mit unseren Partnern
Muss-Kriterien erfüllen
Vom digitalen Aufnahmemanagement über das Behandlungsmanagement bis hin zum Entlass- und Überleitungsmanagement – mit der offenen Plattform BEWATEC.ConnectedCare und unseren Partnern Recare, samedi und Thieme Compliance erhalten Sie ein förderfähiges Patientenportal.

samedi und Thieme Compliance
Digitales Aufnahmemanagement
- Terminmanagement
- Anamnese von Zuhause
- Datenupload
- FAQs zum Klinikaufenthalt
- Online-Überweisungsschein
- Patientenkommunikation
- Digitale Anamnese in der Klinik
- Interoperabel
BEWATEC
Digitales Behandlungsmanagement
- Orientierung im Krankenhaus
- Informationen zur Behandlung
- Behandlungstagebuch
- Terminvisualisierungen
- Digitale und mobile Visite
- Speicherung in der ePA
Recare
Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement
- Kommunikation mit und Zuweisung zu nachgelagerten Versorgungseinrichtungen
- Meldung von Versorgungsbedarfen
- Bereitstellung von Patientendaten für die ePA
FAQ
KHZG
Was ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)?
Ab dem 1. Januar 2021 wurden dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) durch den Bund 3 Milliarden Euro über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt um deutschen Krankenhäusern einen Digitalisierungsschub zu geben. Die Bundesländer stocken den KHZF mit 1,3 Milliarden Euro auf, sodass insgesamt ein Fördervolumen von 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung steht, das Krankenhäuser für 11 verschiedene Fördertatbestände beantragen können. Der Fonds ist angesiedelt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), welches 70 Prozent der jeweiligen Investitionskosten übernimmt. Die Länder und/oder die Krankenhausträger übernehmen die restlichen 30 Prozent.
Was wird beim KHZG gefördert?
Mit dem KHZG werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur gefördert, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Auch erforderliche personelle Maßnahmen können durch den finanziert werden. Insgesamt gibt es 11 Fördertatbestände:
- Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme
- Patientenportale
- Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
- Klinische Entscheidungsunterstützungssysteme
- Digitales Medikationsmanagement
- Digitale Leistungsanforderung
- Leistungsabstimmung und Cloud-Computing-Systeme
- Digitales Versorgungsnachweissystem für Betten
- Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke
- IT-Sicherheit
- Anpassung von Patientenzimmern
Wie sieht der Zeitplan beim KHZG aus?

Was ist der digitale Reifegrad?
Der digitale Reifegrad zeigt den Stand der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern an und soll damit die Maßnahmen des KHZG messbar machen. Dafür hat der DigitalRadar Krankenhaus (DRK) eine standardisierte und umfassende Bewertung des Digitalisierungsgrads von Krankenhäusern entwickelt. Durch die Einholung einer Selbstauskunft von Krankenhäusern mittels einer strukturierten Online-Umfrage bewerten Krankenhäuser ihre digitalen Fähigkeiten und Kompetenzen, ihr Nutzungsverhalten sowie den Stand der Ergebniserreichung. Dies ermöglicht Krankenhäusern das Benchmarking mit anderen Einrichtungen und zeigt Ihnen Stärken und Gaps im Rahmen ihrer digitalen Transformation auf. Dies kann die entscheidende Grundlage für die Ableitung von Strategien und Handlungsfeldern sein.
Was ist ein Patientenportal?
Förderfähig im Sinne des § 19 KHSFV sind Patientenportale, die ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patient:innen zu nachgelagerten Leistungserbringern ermöglichen. Diese dienen einem digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus. Ziel ist hierbei, den dabei entstehenden erheblichen Kommunikationsaufwand zu reduzieren, die Kommunikation und den Informationsaustausch zu beschleunigen und die Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Die Etablierung und Nutzung solcher Portale trägt jedoch nicht nur zu einer Entlastung und Beschleunigung der administrativen Prozesse vor Ort im Krankenhaus bei, sondern hat auch das Ziel der Entlastung und Unterstützung der Patientinnen und Patienten, sowohl vor als auch im Laufe ihres Behandlungsprozesses. Sofern einzelne funktionale Anforderungen durch eine direkte Kommunikation/Übertragung zwischen einem KIS und/oder ERP-System des Krankenhauses und der elektronischen Patientenakte der Patientinnen und Patienten nach § 341 SGB V abgebildet werden können, so ist dies zur Erfüllung der Anforderungen ebenfalls zulässig bzw. im Sinne der Datensparsamkeit zu bevorzugen. Der Fördertatbestand 2 gliedert sich daher entsprechend wie folgt: Fördervorhaben im Sinne des digitalen Aufnahmemanagements, des Behandlungsmanagements und des Überleitungs- und Entlassmanagements. Diese Gliederung ist nicht als Trennung, sondern als Orientierungshilfe zu verstehen. Vielmehr können sich die jeweiligen Maßnahmen in den Gliederungspunkten überschneiden. Zur Erfüllung der funktionalen Anforderungen eines Patientenportals nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV sind sämtliche MUSS-Kriterien umzusetzen.
Ihr Kontakt zu uns
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Sie möchten mehr zur Umsetzung des KHZG-Fördertatbestand 2 in Ihrem Krankenhaus erfahren? Sie wollen unser Patientenportal BEWATEC.ConnectedCare in einer Demo kennenlernen? Schreiben Sie uns oder rufen Sie einfach an.