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Zwischenstand: Zwei Jahre KHZG

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) fördert der Bund die Digitalisierung der Krankenhäuser. Vor knapp zwei Jahren ist das KHZG in Kraft getreten. Zeit für ein Zwischenfazit: Was ist seitdem passiert? Vor welchen Herausforderungen stehen Kliniken?


Digitalisierung Krankenhaus: Ärztin mit persönlicher Schutzausrüstung schaut auf transparentes Smartphone mit Medizindaten

Ein kleiner Rückblick: Am 29. Oktober 2020 ist das KHZG in Kraft getreten. Mit dem Gesetz steht Kliniken für die Digitalisierung ein Fördervolumen von 4,3 Mrd. Euro zur Verfügung. Für insgesamt 11 Fördertatbestände (FTB) kann Unterstützung beantragt werden. Gefördert werden Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, wie z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Besonders beliebt sind dabei die FTB 2 und 3: Von insgesamt 6330 gestellten Anträgen entfallen 1533 auf den FTB 3 „Digitale Dokumentation“ und 1130 Anträge auf den FTB 2 „Patientenportal“ (Stand Dezember 2022, Bundesamt für Soziale Sicherung). 

DigitalRadar untersucht Stand der Digitalisierung

Im September 2022 hat der DigitalRadar Krankenhaus (DRK) einen Zwischenbericht zum Stand der Digitalisierung in deutschen Krankenhäusern veröffentlicht. Dafür hat der DRK eine standardisierte und umfassende Bewertung des Digitalisierungsgrads von Krankenhäusern entwickelt. Dieser sogenannte DigitalRadar Score soll den grundsätzlichen Stand der Digitalisierung in deutschen Kliniken aufzeigen und die Maßnahmen des KHZG messbar machen. Ersten Ergebnissen zufolge liegt der Mittelwert des DigitalRadar Scores bei 33 Punkten – auf einer Skala von 0 bis 100. Betrachtet man die unterschiedlichen Dimensionen des Scores, zeigt sich besonders im Hinblick auf die Patientenpartizipation ein deutlicher Nachholbedarf. Also zum Beispiel bei der Einbindung von Patient:innen in Krankenhausprozesse durch Patientenportale. Mit einem Erfüllungsgrad von 5 % liegt die Patientenpartizipation spürbar hinter den anderen untersuchten Dimensionen, wie zum Beispiel Systeme und Strukturen (55 % Erfüllungsgrad). Dabei steckt großes Potenzial in Patientenportalen.

 

Patientenportale unterstützen vor, während und nach dem Klinikaufenthalt

Förderfähige Patientenportale unterstützen Patient:innen vor, während und nach dem Krankenhausaufenthalt. Sie ermöglichen ein digitales Aufnahmemanagement, Entlassmanagement sowie das Überleitungsmanagement von Patient:innen zu nachgelagerten Leistungserbringern. So wird die Kommunikation verbessert, der Informationsaustausch beschleunigt und die Versorgungsqualität der Patient:innen erhöht. Mit einem Patientenportal können etwa digital Termine vereinbart oder Anamnesebögen bequem via Applikation ausgefüllt werden.

Rund um das Entlass- und Überleitungsmanagement können Kliniken über Patientenportale beispielsweise gezielt Dokumente bereitstellen und austauschen und medizinisches Personal kann via Portal die Nachsorge für Patient:innen terminieren und koordinieren.

Mit einem Patientenportal sorgen Krankenhäuser für Transparenz: Patient:innen wissen von Anfang an, was auf sie zukommt und stehen nicht vor einer „Black Box“. Patient:innen profitieren von einer effizienten Aufklärung, einer guten Vorbereitung auf ihre Behandlung, einer verbesserten Versorgungsqualität, einer besseren Übersicht über Behandlungen und Termine sowie einer Zeitersparnis.

 

Patientenportal am Bett visualisieren mit BEWATEC

„Unsere Lösung BEWATEC.ConnectedCare ist kein förderfähiges Patientenportal nach KHZG. Wir fokussieren uns auf das, was wir können: Mit unserer offenen Software BEWATEC.ConnectedCare visualisieren wir Patientenportale direkt am Krankenhausbett“, erläutert Günther Giegeling, Strategic Sales bei BEWATEC. So erreichen Kliniken ihre Patient:innen dort, wo sie sich im Krankenhaus aufhalten – am Bett. Die Software bindet Patient:innen in Prozesse ein und unterstützt sie während des Klinikaufenthaltes.

Über Standardschnittstellen können Kliniken die KHZG-Lösungen verschiedenster Anbieter flexibel kombinieren – egal, ob KIS als Basis oder Best-of-Breed-Ansatz. „Die Entscheidung für die Basis des Patientenportals liegt bei den Kliniken. Wir binden Daten aus dem jeweils führenden System anhand DSGVO-konformer Schnittstellen ein und visualisieren sie“, so Günther Giegeling weiter. Dank maximaler Interoperabilität können Kliniken heute und in Zukunft sämtliche eHealth-Lösungen in die Software integrieren und diese nach ihren Bedürfnissen konfigurieren.

 

Hürden des KHZG

Der oben beschriebene DigitalRadar hat deutlichen Nachholbedarf in Sachen Digitalisierung aufgezeigt. Doch woran hapert es? Warum sind Kliniken in Sachen KHZG und Digitalisierungsgrad nicht schon viel weiter?

Dr. Pierre-Michael Meier, Geschäftsführer der Entscheiderfabrik, sieht vor allem in den Fristen des KHZG ein großes Problem: Sie seien viel zu kurz und einige Krankenhäuser hätten noch nicht einmal einen positiven Förderbescheid erhalten. Gleichzeitig hätten die Kliniken auch nicht genügend Finanzmittel, um Digitialisierungsvorhaben vorzufinanzieren. Und genau dadurch verkürze sich der Handlungszeitraum zwischen dem Erhalt der Fördermittel und dem Fristende signifikant. In einem aktuellen Statement bei Health&Care Management fordert Dr. Pierre-Michael Meier deshalb, Digitalisierungserfolge in Kliniken finanziell anzuerkennen, statt Misserfolge zu sanktionieren: „Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) sollten die Kliniken, die bis zum 31. Dezember 2024 nicht ausreichend mit der Digitalisierung vorangekommen sind, nicht aus diesem Grund sanktioniert werden. Vielmehr sollten jene Kliniken, denen es tatsächlich gelungen ist, bis zum 31. Dezember 2024 die Muss-Kriterien der Fördertatbestände § (1) Nr. 2–6 zu erfüllen, als Anerkennung dieser Leistung 25 % ihrer IT-Betriebskosten dauerhaft finanziert bekommen.“ Denn ab dem 1. Januar 2025 sind Sanktionen möglich, wenn Kliniken keine förderfähigen digitalen Dienste bereitstellen.

Ein ähnliches Resümee zieht auch der Krankenhaus IT-Monitor 2022 von Roland Berger: Erst ein Drittel der deutschen Krankenhäuser hat mit allen Ausschreibungen für alle beantragten FTB begonnen, 80 % haben immerhin einen FTB ausgeschrieben. Ein Fünftel hat noch gar nicht mit den Ausschreibungen begonnen. Der Grund: Die meisten Häuser (67 %) möchten bis zum Erhalt der Fördergelder warten. Das KHZG setze die IT-Abteilungen der Kliniken unter Druck, zusätzlich zur ohnehin schon hohen Belastung der Teams: 2/3 der Krankenhäuser gehen davon aus, nicht alle FTB fristgerecht bis Ende 2024 umsetzen zu können. Die größte Hürde für die Umsetzung seien dabei fehlende Kapazitäten, es fehlt schlichtweg Personal. Abteilungen seien bereits durch Regelbetrieb und bestehende Projekte ausgelastet, so die Studie der Strategieberatung.

Es bleibt also abzuwarten, ob die Fristen für das KHZG aufgrund der aktuellen Ergebnisse verlängert werden.

 

KHZG-Lösungen direkt am Bett

Für Krankenhäuser, die sich bereits für ein Patientenportal nach KHZG entschieden haben, stellt sich die nächste Frage: Wie können auch die letzten Meter bis zum Patientenbett vollständig digital abgebildet werden? Hier unterstützt BEWATEC und bringt KHZG-Lösungen über BEWATEC.ConnectedCare direkt zu den Patient:innen.

Mehr Informationen über den Ansatz von BEWATEC:

KHZG-Lösungen visualisieren 

„Wir sind sehr zufrieden, dass wir gemeinsam mit ConnectedCare einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung unserer Patientenbeziehungen gemacht haben.“

Timo Baumann

Leiter Zentrale IT, RKH Kliniken